Archiv
gültig seit dem 01. Oktober 2008
Leistungskomplexe gültig seit dem 01.07.2015 - Stand: 30.06.2015
Leistungskomplexe gültig ab 01.01.2017 - Stand: 08.07.2016
Leistungskomplexe gültig ab 01.10.2018 - Stand: 05.07.2018
gültig seit dem 01. Oktober 2008
Leistungskomplexe gültig ab 01.10.2016 - Stand: 08.07.2016
gültig seit dem 01. Oktober 2008
Die Refinanzierung der Ausgleichsabgabe muss beim zuständigen Landesverband der Pflegekassen beantragt werden.
Der Refinanzierungsbetrag
- für 2012 beträgt 0,00279 € / Punkt
- für 2013 beträgt 0,00300 € / Punkt
- für 2014 beträgt 0,00369 € / Punkt
- für 2015 beträgt 0,00485 € / Punkt
- für 2016 beträgt 0,00488 € / Punkt
- für 2017 beträgt 0,00501 € / Punkt
- für 2018 beträgt 0,00526 € / Punkt
Leistungskomplexe gültig ab 01.01.2017 - Stand: 08.07.2016 - korrigierte Version
Die Refinanzierung der Ausgleichsabgabe muss beim zuständigen Landesverband der Pflegekassen beantragt werden.
Der Refinanzierungsbetrag
- für 2012 beträgt 0,00279 € / Punkt
- für 2013 beträgt 0,00300 € / Punkt
- für 2014 beträgt 0,00369 € / Punkt
- für 2015 beträgt 0,00485 € / Punkt
- für 2016 beträgt 0,00488 € / Punkt
- für 2017 beträgt 0,00501 € / Punkt
- für 2018 beträgt 0,00526 € / Punkt
- für 2019 beträgt 0,00584 € / Punkt
Leistungskomplexe gültig ab 01.10.2018
gültig seit dem 01. Oktober 2008
Die Refinanzierung der Ausgleichsabgabe muss beim zuständigen Landesverband der Pflegekassen beantragt werden.
Der Refinanzierungsbetrag
- für 2012 beträgt 0,00279 € / Punkt
- für 2013 beträgt 0,00300 € / Punkt
- für 2014 beträgt 0,00369 € / Punkt
- für 2015 beträgt 0,00485 € / Punkt
- für 2016 beträgt 0,00488 € / Punkt
- für 2017 beträgt 0,00501 € / Punkt
Leistungskomplexe gültig seit dem 01.07.2015 - Stand: 29.07.2015
Die Refinanzierung der Ausgleichsabgabe muss beim zuständigen Landesverband der Pflegekassen beantragt werden.
Der Refinanzierungsbetrag
- für 2012 beträgt 0,00279 € / Punkt
- für 2013 beträgt 0,00300 € / Punkt
- für 2014 beträgt 0,00369 € / Punkt
- für 2015 beträgt 0,00485 € / Punkt
- für 2016 beträgt 0,00488 € / Punkt
- für 2017 beträgt 0,00501 € / Punkt
- für 2018 beträgt 0,00526 € / Punkt
- für 2019 beträgt 0,00584 € / Punkt
Leistungskomplexe gültig ab 01.02.2019
gültig seit dem 01. Oktober 2008
Die Refinanzierung der Ausgleichsabgabe muss beim zuständigen Landesverband der Pflegekassen beantragt werden.
Der Refinanzierungsbetrag
- für 2012 beträgt 0,00279 € / Punkt
- für 2013 beträgt 0,00300 € / Punkt
- für 2014 beträgt 0,00369 € / Punkt
- für 2015 beträgt 0,00485 € / Punkt
- für 2016 beträgt 0,00488 € / Punkt
- für 2017 beträgt 0,00501 € / Punkt
Leistungskomplexe gültig ab 01.10.2016 - Stand: 08.07.2016
Preislisten-Rechner auf Grundlage der seit dem 01.02.2019 gültigen Leistungskomplexe in Nordrhein-Westfalen.
Der Rechner berücksichtigt die ab dem 01.01.2020 gültigen Zuschläge:
- landesweit einheitlicher Umlagebetrag zur Refinanzierung der Kosten aus der AltPflAusglVO NRW: 0,00537 € / Punkt
- landesweit einheitlicher Ausbildungszuschlag nach § 26 Abs. 3 PflBG: 0,00115 € / Punkt
Sollte Ihr Pflegedienst nicht zum Altenpflege-Ausbildungs-Ausgleichs-Verfahren und / oder zum Ausgleichsfonds Pflegeberufe herangezogen werden dürfen Sie selbstverständlich auch nicht die entsprechenden Umlagebeträge in Ihren Preisen berücksichtigen. In diesen Fällen verwenden Sie bitte nicht diesen Rechner.
Gültig für den Zeitraum 01.01.-31.12.2020
Preislisten-Rechner auf Grundlage der seit dem 01.02.2019 gültigen Leistungskomplexe in Nordrhein-Westfalen.
Der Rechner berücksichtigt den ab dem 01.01.2023 gültigen Zuschlag:
- landesweit einheitlicher Ausbildungszuschlag nach § 26 Abs. 3 PflBG: 0,00416 € / Punkt
Sollte Ihr Pflegedienst nicht zum Altenpflege-Ausbildungs-Ausgleichs-Verfahren und / oder zum Ausgleichsfonds Pflegeberufe herangezogen werden dürfen Sie selbstverständlich auch nicht die entsprechenden Umlagebeträge in Ihren Preisen berücksichtigen. In diesen Fällen verwenden Sie bitte nicht diesen Rechner. Bitte nehmen Stein diesem Fall Kontakt zu uns auf.
Gültig für den Zeitraum 01.01.-31.12.2023
Stand: November 2022
Preislisten-Rechner auf Grundlage der seit dem 01.02.2019 gültigen Leistungskomplexe in Nordrhein-Westfalen.
Der Rechner berücksichtigt die ab dem 01.01.2021 gültigen Zuschläge:
- landesweit einheitlicher Umlagebetrag zur Refinanzierung der Kosten aus der AltPflAusglVO NRW: 0,00415 € / Punkt
- landesweit einheitlicher Ausbildungszuschlag nach § 26 Abs. 3 PflBG: 0,00266 € / Punkt
Sollte Ihr Pflegedienst nicht zum Altenpflege-Ausbildungs-Ausgleichs-Verfahren und / oder zum Ausgleichsfonds Pflegeberufe herangezogen werden dürfen Sie selbstverständlich auch nicht die entsprechenden Umlagebeträge in Ihren Preisen berücksichtigen. In diesen Fällen verwenden Sie bitte nicht diesen Rechner. Bitte nehmen Stein diesem Fall Kontakt zu uns auf.
Gültig für den Zeitraum 01.01.-31.12.2021
Stand: 17.11.2020
Leistungskomplexe gültig seit dem 01.10.2008 - Stand: 01.01.2015
Leistungskomplexe gültig seit dem 01.10.2008 - Stand: 01.01.2015