Techniker (TK)
Ausnahmeregelungen während der Corona-Pandemie
Aufgrund der Corona-Pandemie ist die TK bereit die Kosten für die vertraglich vereinbarten Schulungen – bis auf weiteres – auch als telefonische Beratung oder Videoschaltung zu übernehmen. Die Schulungsinhalte orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen der zu Schulenden und dienen u.a. der Sicherstellung des häuslichen Verbleibs der Pflegebedürftigen. Bei der Abrechnung der Leistung ist die Durchführung der Leistung schriftlich zu bestätigen. Die Unterschrift des Versicherten / der geschulten Person ist in diesem Zeitraum nicht zwingend erforderlich.
TK-Dienststelle für Rechnungen (vgl. § 15 Abs. 1)
Techniker Krankenkasse
20902 Hamburg
inkl. Nachtrag zur Vereinbarung zum 01. April 2023
Vergütungssätze ab 01.04.2023
Wenn die pflegebedürftige Person bei der TK versichert ist.
Stand: 30. März 2021
Wenn nur die zu schulende Person und nicht die pflegebedürftige Person bei der TK versichert ist.
Stand: 30. März 2021
Stand: 30. März 2021
Inkl. Zustimmung/ Widerspruch Datennutzung App "TK-PflegeKompakt"
gültig seit 01. Januar 2020
Ihr Pflegealltag zu Hause - Praktische Tipps für Pflegende