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Techniker (TK)

Ausnahmeregelungen während der Corona-Pandemie

Aufgrund der Corona-Pandemie ist die TK bereit die Kosten für die vertraglich vereinbarten Schulungen – bis auf weiteres – auch als telefonische Beratung oder Videoschaltung zu übernehmen. Die Schulungsinhalte orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen der zu Schulenden und dienen u.a. der Sicherstellung des häuslichen Verbleibs der Pflegebedürftigen. Bei der Abrechnung der Leistung ist die Durchführung der Leistung schriftlich zu bestätigen. Die Unterschrift des Versicherten / der geschulten Person ist in diesem Zeitraum nicht zwingend erforderlich.


TK-Dienststelle für Rechnungen (vgl. § 15 Abs. 1)

Techniker Krankenkasse 
20902 Hamburg

Archiv (7)

inkl. Nachtrag zur Vereinbarung zum 01. April 2023

Wenn die pflegebedürftige Person bei der TK versichert ist.

Stand: 30. März 2021

Wenn nur die zu schulende Person und nicht die pflegebedürftige Person bei der TK versichert ist.

Stand: 30. März 2021

Stand: 30. März 2021

Inkl. Zustimmung/ Widerspruch Datennutzung App "TK-PflegeKompakt"

gültig seit 01. Januar 2020

Ihr Pflegealltag zu Hause - Praktische Tipps für Pflegende