Anlage 1 | Vergütungsvereinbarungen
Ab 2023 werden sukzessive HKP-Vergütungsvereinbarungen (Anlage 1) zu den einzelnen Tariftreue-Varianten eingeführt. Es gilt die für den Pflegedienst bei der Daten-Clearing-Stelle (DCS) gemeldete Tariftreue-Variante.
Sofern für die von Ihnen gewählte Tariftreue-Variante noch keine eigene Vergütungsvereinbarung vorliegt, gilt die seit dem 01. September 2022 geltende HKP-Vergütungsvereinbarung fort.
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen ACTK (Tarifkennzeichen) der einzelnen Vergütungsvereinbarungen und verwenden Sie diese entsprechend bei der Abrechnung.
seit dem 01.09.2022
gültig vom 01.09. bis zum 31.12.2022
Bei der Abrechnung im Rahmen des Datenträgeraustauschs (DTA) sind die Preislistenummern (ACTK) des DBfK gemäß Anlage 1b anzuwenden.
Stand: 29. Juli 2022
gültig ab dem 01.05.2021
regional übliches Entgeltniveau
gültig vom 01.04. bis zum 31.12.2023
Gilt nur für Pflegedienste die bei der Daten-Clearing-Stelle (DCS) die Anwendung des regional üblichen Entgeltniveaus gemeldet haben.
Bei der Abrechnung im Rahmen des Datenträgeraustauschs (DTA) sind die in der Vergütungsvereinbarung genannten Tarifkennzeichen (ACTK) anzuwenden.
Stand: 21. März 2023
gültig ab 01.01.2024
Stand: 21. März 2023
Tarifanlehnung
gültig vom 01.04. bis zum 31.12.2023
Gilt nur für Pflegedienste die bei der Daten-Clearing-Stelle (DCS) die Tarifanlehnung an den AVR DD (Diakonie Deutschland) gemeldet haben.
Bei der Abrechnung im Rahmen des Datenträgeraustauschs (DTA) sind die in der Vergütungsvereinbarung genannten Tarifkennzeichen (ACTK) anzuwenden.
Stand: 21. März 2023
gültig ab 01.01.2024
Stand: 21. März 2023
... Vergütungsvereinbarungen für weitere Tarifanlehnungen (u.a. AVR Caritas, TVöD, ...) folgen sukzessive ...