BERLIN - Durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) ändern sich zum 01. Januar 2022 folgende Leistungsansprüche von Pflegebedürftigen gegenüber der Pflegeversicherung (SGB XI):
- Pflegesachleistungen gemäß § 36 SGB XI (ambulante / häusliche Pflege)
- Kurzzeitpflege gemäß § 42 SGB XI
Der DBfK stellt ab sofort ein aktualisiertes Poster / Infoblatt mit den Leistungen der Pflegeversicherung ab dem 01. Januar 2022 zum Download zur Verfügung. Neu aufgenommen wurden auch die Digitalen Pflegeanwendungen gemäß § 40b SGB XI.

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