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Unsere Leistungen

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die größte Interessenvertretung der beruflichen Pflege in Deutschland. Leistungserbringer der ambulanten und teilstationären Pflege werden auf Bundesebene durch den DBfK Bundesverband sowie auf Landesebene durch die Regionalverbände DBfK Nordwest e.V. und DBfK Südost, Bayern-Mitteldeutschland e.V. vertreten. In Ihrer Existenzgründungsphase und als Betriebsinhaber/in unterstützen wir Sie: Geht es um Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber/in, haben Sie Fragen zur Abrechnung oder Betriebswirtschaft sind wir Ihr starker Partner. Wir versorgen Sie mit allen wichtigen Informationen und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Politik und bei Behörden.  

Wir beraten Sie in Fragen
- zur Existenzgründung
- zur Betriebsführung
- zu Pflege und Betreuung
- zum Arbeits- und Leistungsrecht
- zur Qualitätssicherung
- zu Qualitätsprüfungen durch MDK, PKV und Heimaufsicht
- zu innovativen Versorgungskonzepten
- rund um die Pflegeeinrichtung    

 Als Mitglied erhalten Sie Die Schwester Der Pfleger
- die digitale Ausgabe der Fachzeitschrift Die Schwester / Der Pfleger über das Portal - Bibliomed Pflege
- regelmäßige Informationen zu aktuellen Themen
- Arbeitshilfen und Musterverträge im Downloadbereich  
- den exklusiven Zugang zum geschützten Downloadbereich

Wir machen uns stark für Sie
- bei Vertrags- und Vergütungsverhandlungen auf Landesebene
- in Ausschüssen und Gremien auf Landes- und Bundesebene
- bei Ministerien und Behörden auf Landes- und Bundesebene

Wir bieten Ihnen ein breites Fort- und Weiterbildungsangebot zu vergünstigten Preisen, unter anderem zu den Bereichen Pflege, Recht, Management, Kommunikation und Qualitätsentwicklung. Dieses Angebot gilt übrigens auch für Ihre Mitarbeiter/innen.

Wir ermöglichen Ihnen Vergünstigungen und Sonderkonditionen
- beim Einkauf von Fahrzeugen, Software, etc.
- bei Dienstleistungen, z. B. von Abrechnungen
- für Ihre Betriebshaftpflichtversicherung und Betriebsrechtschutzversicherung
- für Ihre Altersvorsorge
- bei Rahmenverträgen, z. B. zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder Pflegekursen und individuellen Schulungen (§ 45 SGB XI)

Wenn Sie sich als Leistungserbringer durch den DBfK vertreten lassen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Informationsflyer zur Mitgliedschaft / Mitgliedsanträge
im Regionalverband DBfK Nordwest e.V.: 
Flyer - Ambulante Pflegedienste im DBfK
Flyer - Tagespflegeeinrichtungen im DBfK
Mitgliedsantrag

im Regionalverband DBfK Südost, Bayern und Mitteldeutschland e.V.:
Flyer - Selbstständig in der Pflege - inkl. Mitgliedsantrag

Wünschen Sie
- weitere Informationen zur Mitgliedschaft eines Pflegeunternehmers im DBfK,
- die Zusendung von Beitrittsunterlagen
- oder einen Beratungstermin klicken Sie hier.

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