• Ausbildung

Alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet sich beim Pflegeausbildungsfonds zu registrieren und auf Grundlage der abgerechneten Pflegeleistungen eine Umlage an den Ausbildungsfonds zu zahlen. Durch das Umlageverfahren wird ein Ausgleich zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Einrichtungen geschaffen. Das heißt, alle Einrichtungen werden gleichermaßen zur Finanzierung der Pflegeausbildung herangezogen. Mit dem Ausgleichsfonds werden die für die Ausbildung anfallenden Kosten der ausbildenden Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegedienste und auch der Pflegeschulen finanziert. 

Zuständige Stellen zu den Pflegeausbildungsfonds in den Bundesländern

Bayern 
Pflegeausbildungsfonds Bayern GmbH (PAF)
www.pflegeausbildungsfonds-bayern.com


Bremen 
Pflegeausbildungsfonds (PfAU) beim Statistischen Landesamt Bremen
www.statistik.bremen.de/pflegeausbildung-32142 


Hamburg 
Ausbildungsfonds Pflege | Hamburg GmbH
www.ausbildungsfonds-hh.de
zum Meldeportal https://apfl.ausbildungsfonds-hh.de/


Niedersachsen
Pflegeausbildungsfonds Niedersachsen GmbH
ausbildungsfonds-niedersachsen.de
zum PABF-Meldeportal https://abf-nds.de 


Nordrhein-Westfalen
Ausgleichsfonds für die Pflegeberufe bei der Bezirksregierung Münster
https://www.brms.nrw.de/themen/gesundheit-und-soziales/ausbildung-gesundheit-und-pflege/ausgleichsfonds-fuer-die
zum Meldeportal https://pfau.nrw.de  


Schleswig-Holstein
Ausbildungsfonds der Pflegeberufe SH GmbH
www.ausbildungsfonds-sh.de
zum AFSH-Meldeportal https://portal.ausbildungsfonds-sh.de