BAD SCHWARTAU - Der DBfK Nordwest hat gemeinsam mit den Verbänden der LAGPSH und den Landesverbänden der Kranken- und Pflegekassen neue Vergütungen für die ambulante Pflege in Schleswig-Holstein ab dem 01.01.2020 verhandelt. Die SGB XI-Vergütungen berücksichtigen auch die Refinanzierung für den Ausbildungsfonds der Pflegeberufe Schleswig-Holstein. DBfK-Mitgliedsbetriebe wurden bereits über die neuen Vergütungen informiert. Die entsprechenden Unterlagen stehen Mitgliedseinrichtungen im Downloadbereich zur Verfügung: Häusliche Krankenpflege (SGB V) und Häusliche Pflege (SGB XI).

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