BERLIN - In der praktischen Umsetzung der durch das Pflege-Personal-Stärkungsgesetz (PpSG) eingeführten Fördermaßnahmen für Pflegeeinrichtungen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf gemäß § 8 Abs. 7 SGB XI und für die Digitalisierung im stationären und ambulanten Einrichtungen gemäß § 8 Abs. 8 SGB XI sind in den ersten Monaten Unklarheiten und Klärungsbedarfe aufgetreten. Vor diesem Hintergrund haben die Leistungserbringerverbände und die Kostenträger auf Bundesebene mit dem Bundesgesundheitsministerium Orientierungshilfen / FAQ erarbeitet. Die beiden Orientierungshilfen stehen unter www.dbfk-unternehmer.de/foerderrichtlinien zum Download bereit.

 

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