Aktuelles
ambulante Pflegevergütungen 2021 in Schleswig-Holstein
- Bertram Grabert-Naß
BAD SCHWARTAU - Der DBfK Nordwest hat mit den Pflegekassen in Schleswig-Holstein neue Vergütungssätze für den Bereich der Häuslichen Pflege (SGB XI) ab dem 01. Januar 2021 vereinbart. Gleichzeitig steigt zum 01. Januar 2021 der Refinanzierungsaufschlag für den Pflegeausbildungsfonds. Die DBfK-Mitgliedseinrichtungen wurden bereits am 01. Dezember 2020 über die Vergütungsanpassungen informiert. Die aktuelle Vergütungsvereinbarung sowie die aktuelle Leistungskomplexübersicht finden Sie im geschützten Downloadbereich.
Für den Bereich der Häuslichen Krankenpflege (SGB V) liegen aktuell noch keine Verhandlungsergebnisse vor.
ambulante Pflegevergütungen 2021 in Nordrhein-Westfalen
- Bertram Grabert-Naß
ESSEN - Der DBfK Nordwest hat mit den Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen für den Bereich der Häuslichen Krankenpflege ab dem 01. Januar 2021 neue Vergütungen und Leistungen vereinbart. Die DBfK-Mitgliedseinrichtungen wurden bereits am 22. Dezember 2020 über diese Neuerungen ausführlich informiert. Die aktuellen Vergütungsvereinbarungen sowie die Mitgliederinformation finden Sie im geschützten Downloadbereich.
Außerdem sind zum 01. Januar 2021 die Refinanzierungszuschläge für die Pflegeausbildungsumlagen in Nordrhein-Westfalen gestiegen - der aktuelle Preislistenrechner zur Berechnung der individuellen Pflegevergütungen für 2021 steht im Downloadbereich zur Verfügung.
Lübecker Ampelsystem L.A.S.
- Bertram Grabert-Naß
LÜBECK - In Lübeck haben Akteure der Gesundheitsversorgung eine Handlungsanleitung für Pflegeeinrichtungen in der Corona-Situation erarbeitet - das Lübecker Ampelsystem L.A.S.
Hintergrund: Während der Corona-Pandemie kommen Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste aber auch Krankenhäuser, Rettungsdienste und Gesundheitsämter immer wieder an ihre Grenzen – und das nicht nur aufgrund der alltäglichen Anforderungen gemäß ihres Versorgungsauftrags, sondern auch dadurch, dass sie unzählige sensible Entscheidungen treffen müssen: Wie priorisiere ich? Wen sollte ich wie oft testen? In welchen Situationen ist welche Schutzausrüstung angemessen? Was hat Vorrang – der Schutz einer vulnerablen Gruppe von Infektionen oder die Vermeidung von Isolation und die Respektierung von Freiheitsrechten und Selbstbestimmung?
Das Ampelsystem sieht vor, dass ein Fachgremium anhand mehrerer Kriterien entscheidet, ob die Ampelfarbe in einer Stadt / einem Landkreis auf grün, gelb oder rot steht. Wenn es in einer Einrichtung einen lokalen Ausbruch gibt, springt dort – abweichend von der regionalen Bewertung – die Ampel auf rot. Neben der Nennung von allgemein gültigen Maßgaben während der Pandemie werden Aussagen getroffen zum Testkonzept sowie zu speziellen Fragestellungen der einzelnen Settings: stationäre Pflegeeinrichtungen, Hospize, Werkstätten, Tagespflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und Rettungsdienst. Je nach Bereich finden sich Aussagen zu spezifischen Fragestellungen, z. B. Fahrdienst, Besuchsregelungen, Regelungen zum Verlassen der Einrichtung und zum Umgang mit Lieferanten. Weitere Informationen finden Sie unter: www.ethik-netzwerk.de/ampelsystem
Coronavirus-Testverordnung - umfangreiche Informationen
- Bertram Grabert-Naß
NORDWEST - Der DBfK Nordwest hat unter dem Link www.dbfk-unternehmer.de/schnelltests (länderspezifische) Arbeitshilfen und Informationen für DBfK-Mitgliedseinrichtungen zusammengestellt. Hier finden Sie auch ein gemeinsames Angebot der Firma Unizell und des DBfK zum Erwerb von SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests.
Mitarbeitervorteilsportal für DBfK-Mitgliedsunternehmen
- Bertram Grabert-Naß
BERLIN – Als weitere Serviceleistung für unsere Mitgliedsunternehmen bieten wir ab sofort das Vorteilsportal dbfk.mitarbeitervorteile.de für die Mitarbeitenden unserer Mitgliedseinrichtungen an. Weitere Informationen zum Vorteilsportal - mit über 400 Partnerunternehmen und bis zu 60% Ersparnis - sind im geschützten Downloadbereich unter www.dbfk-unternehmer.de/mitarbeitervorteile abrufbar.
BGW veröffentlicht SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard
- Sabine Karg
HAMBURG- Wie kann ich den Arbeitsschutz gewährleisten? Auf was ist zu achten? Auch für Alten- und Pflegeheime und Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen bringt die Corona-Pandemie besondere Herausforderungen für das sichere Arbeiten mit sich. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) unterstützt professionell Pflegende dabei mit einem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard. Dieser wurde auf der Website der BGW (www.bgw-online.de/corona-schutz-pflege) veröffentlicht und steht zum Download bereit.
SARS-CoV-2-Infektionsschutz: Neue Handlungsanweisungen
- Sabine Karg
MÜNCHEN - Eine Aktualisierung der Handlungsanweisungen für Alten- und Pflegeheime und stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe (gemeinschaftliches Wohnen) des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) liegt vor. Alle weiteren Infos gibt es hier.
Erklärvideos zum Strukturmodell SIS
- Sabine Karg
BERLIN - Auf der Website des Projektbüros SIS erklären drei kurze Videos das Strukturmodell: Sie nennen sich "Die Neuausrichtung der Pflege und das Strukturmodell" (Länge: 2 Minuten), "Dokumentieren mit dem Strukturmodell – das Konzept für die Langzeitpflege" (Länge: 1 Minute) und "Die neue Pflegeausbildung und das Strukturmodell" (Länge: 1 Minute).
Die Filme können im Rahmen von Informationsveranstaltungen, Gremien, Lehrveranstaltungen oder in den Berufsfachschulen zum Einsatz kommen und sind unter dem Link https://www.ein-step.de/filme/ abzurufen.
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