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Zum 26. Mai 2020 wurde das bestehende Medizinproduktegesetz (MPG) durch das „Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz“ (MPDG) abgelöst.

Die Betreiberverordnung (MPBetreibV) auf Grundlage des Medizinproduktegesetzes (MPG) wird - abgesehen von notwendigen redaktionellen Änderungen – inhaltlich völlig identisch unter dem neuen Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) weitergeführt.

Stand: 2017

Stand: Januar 2017

Arbeitshilfe zum Ablauf der Ausbildung und der Finanzierung  (gültig für Bayern)

Stand: November 2017

 
 
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