Zum 26. Mai 2020 wurde das bestehende Medizinproduktegesetz (MPG) durch das „Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz“ (MPDG) abgelöst.
Die Betreiberverordnung (MPBetreibV) auf Grundlage des Medizinproduktegesetzes (MPG) wird - abgesehen von notwendigen redaktionellen Änderungen – inhaltlich völlig identisch unter dem neuen Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) weitergeführt.