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Rettungsschirm gemäß § 150 SGB XI

hier geht es zum § 150 Sicherstellung der pflegerischen Versorgung, Kostenerstattung für Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige

- § 150 Abs. 2-3 SGB XI - Rettungsschirm für zugelassene Pflegeeinrichtungen 
- § 150 Abs. 5a SGB XI - Rettungsschirm für Angebote zur Unterstützung im Alltag

 
 
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