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Arbeitsmedizin und -sicherheit

Für die alternative bedarfsorientierte Betreuung gilt, dass nur der Unternehmer persönlich oder die Person mit Pflichtenübertragung von Unternehmerpflichten an den Motivations-, Informations- und Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen darf.

Rahmenvertrag über die Durchführung einer betriebsärztlichen und arbeitssicherheitstechnischen Betreuung
nach dem Betreuungsmodell der „Grund- und Anlassbezogenen Betreuung“ (G+A) oder
nach dem Betreuungsmodell der „Grund- und Betriebsspezifischen Betreuung“ (G+B)

für Mitgliedsunternehmen des Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest bzw. Südost e.V. 

 

 
 
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