Für die alternative bedarfsorientierte Betreuung gilt, dass nur der Unternehmer persönlich oder die Person mit Pflichtenübertragung von Unternehmerpflichten an den Motivations-, Informations- und Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen darf.
Rahmenvertrag über die Durchführung einer betriebsärztlichen und arbeitssicherheitstechnischen Betreuung
nach dem Betreuungsmodell der „Grund- und Anlassbezogenen Betreuung“ (G+A) oder
nach dem Betreuungsmodell der „Grund- und Betriebsspezifischen Betreuung“ (G+B)
für Mitgliedsunternehmen des Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest bzw. Südost e.V.