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Anlage 1 | Vergütungsvereinbarungen

Seit 2023 wurden sukzessive HKP-Vergütungsvereinbarungen (Anlage 1) zu den einzelnen Tariftreue-Varianten eingeführt. Es gilt die für den Pflegedienst bei der Daten-Clearing-Stelle (DCS) gemeldete Tariftreue-Variante.

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen ACTK (Tarifkennzeichen) der einzelnen Vergütungsvereinbarungen und verwenden Sie diese entsprechend bei der Abrechnung.

Archiv (38)

regional übliches Entgeltniveau

gültig vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025

Gilt nur für Pflegedienste die bei der Daten-Clearing-Stelle (DCS) die Anwendung des regional üblichen Entgeltniveaus gemeldet haben.

Bei der Abrechnung im Rahmen des Datenträgeraustauschs (DTA) sind die in der Vergütungsvereinbarung genannten Tarifkennzeichen (ACTK) anzuwenden.

Stand: 30. Januar 2025

Tarifanlehnung

gültig vom 01.07.2025 bis zum 31.01.2025

Gilt nur für Pflegedienste die bei der Daten-Clearing-Stelle (DCS) die Tarifanlehnung an den AVR Caritas gemeldet haben.

Bei der Abrechnung im Rahmen des Datenträgeraustauschs (DTA) sind die in der Vergütungsvereinbarung genannten Tarifkennzeichen (ACTK) anzuwenden.

Stand: 18. Juli 2025

 

gültig vom 01.07.2025 bis zum 30.04.2026

Gilt nur für Pflegedienste die bei der Daten-Clearing-Stelle (DCS) die Tarifanlehnung an den BAT-KF gemeldet haben.

Bei der Abrechnung im Rahmen des Datenträgeraustauschs (DTA) sind die in der Vergütungsvereinbarung genannten Tarifkennzeichen (ACTK) anzuwenden.

Stand: 18. Juli 2025

Es liegt auch eine Vergütungsvereinbarung für BAT-KF-Anwender vor! Sprechen Sie uns bitte an!

gültig vom 01.07.2025 bis zum 30.04.2025

Gilt nur für Pflegedienste die bei der Daten-Clearing-Stelle (DCS) die Tarifanlehnung an den TVöD gemeldet haben.

Bei der Abrechnung im Rahmen des Datenträgeraustauschs (DTA) sind die in der Vergütungsvereinbarung genannten Tarifkennzeichen (ACTK) anzuwenden.

Stand: 18. Juli 2025

Es liegt auch eine Vergütungsvereinbarung für TVöD-Anwender vor! Sprechen Sie uns bitte an!

gültig vom 01.06.2024 bis zum 31.05.2025

Gilt nur für Pflegedienste die bei der Daten-Clearing-Stelle (DCS) die Tarifanlehnung an den DRK Reformtarifvertrag gemeldet haben.

Bei der Abrechnung im Rahmen des Datenträgeraustauschs (DTA) sind die in der Vergütungsvereinbarung genannten Tarifkennzeichen (ACTK) anzuwenden.

Stand: 10. Juni 2024

 
 
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