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Muster - Durchführungs-/Leistungsnachweis

gültig ab 01.10.2018

Seit 01.08.2021 ist eine Möglichkeit geschaffen eine digitale Pflegedokumentation der Häuslichen Pflege (SGB XI), ohne vorherige Genehmigung seitens der Pflegekassen einzuführen / umzusetzen. Dies gilt entsprechend auch für den Bereich der Häuslichen Krankenpflege (SGB V / Krankenkassen). 

Bitte beachten Sie die im beigefügten Beschluss aufgeführten Voraussetzungen für die Verwendung einer ‚vertragskonformen‘ digitalen Pflegedokumentation. 

 

 
 
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