gültig ab 01.10.2018
Seit 01.08.2021 ist eine Möglichkeit geschaffen eine digitale Pflegedokumentation der Häuslichen Pflege (SGB XI), ohne vorherige Genehmigung seitens der Pflegekassen einzuführen / umzusetzen. Dies gilt entsprechend auch für den Bereich der Häuslichen Krankenpflege (SGB V / Krankenkassen).
Bitte beachten Sie die im beigefügten Beschluss aufgeführten Voraussetzungen für die Verwendung einer ‚vertragskonformen‘ digitalen Pflegedokumentation.