Anlage 2 zum Rahmenvertrag
gültig ab 01.09.2019
gültig ab 01.09.2019
Angebot zur Vergütungsvereinbarung ab 01.01.2023
Um die neuen Vergütungen ab Januar 2023 abrechnen zu können, müssen Sie bis zum 15. Dezember 2022 einen formlosen Vergütungsantrag bei der federführenden Pflegekasse und dem Sozialhilfeträger stellen. Dieser Antrag kann ausschließlich per E-Mail gestellt werden.
Eine spätere Antragstellung führt zu einem späteren Laufzeitbeginn.
Laufzeit 01.01. - 31.12.2023
Der Rechner berücksichtigt die ab dem 01.01.2023 gültige Umlage von 0,00217 €
Laufzeit: 01.09.2022 - 31.12.2022
Tariftreue
für Pflegedienste die sich an einen Tarif anlehnen (§ 72 Abs. 3d Nr. 2 SGB XI)
AVR (Caritas / Diakonie) + TVöD VKA BT-B + DRK-Reformtarifvertrag
Laufzeit: 01.09.2022 - 31.12.2022
inkl. Gebührenpositionsnummern
für Pflegedienste die sich an einen Tarif anlehnen (§ 72 Abs. 3d Nr. 2 SGB XI)
übrige Tarifverträge
Laufzeit: 01.09.2022 - 31.12.2022
inkl. Gebührenpositionsnummern
für Pflegedienste die das regionale Entgeltniveau anwenden (§ 72 Abs. 3d Nr. 3 SGB XI)
Laufzeit: 01.09.2022 - 31.12.2022
inkl. Gebührenpositionsnummern