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Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 7 Absatz 2 TestV
zum Ausgleich der durch die Coronavirus-Testverordnung anfallenden außerordentlichen Aufwendungen für Pflegeeinrichtungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag vom 13.11.2020 mit Änderung vom 22.03.2021
(Kostenerstattungs-Festlegungen TestV)

Stand: 01. April 2021

Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 7 Absatz 2 TestV
zum Ausgleich der durch die Coronavirus-Testverordnung anfallenden außerordentlichen Aufwendungen für Pflegeeinrichtungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag vom 13.11.2020 mit Änderung vom 10.01.2022
(Kostenerstattungs-Festlegungen TestV)

Stand: 12. Januar 2022

 

 

Fragen und Antworten zur Umsetzung der Kostenerstattungs-Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 7 Absatz 2 TestV zum Ausgleich der durch die Coronavirus-Testverordnung anfallenden außerordentlichen Aufwendungen für Pflegeeinrichtungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag 

Erstellt vom GKV-Spitzenverband mit Hinweisen des Bundesministeriums für Gesundheit 

Stand: 13. Januar 2022

Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 7 Absatz 2 TestV
zum Ausgleich der durch die Coronavirus-Testverordnung anfallenden außerordentlichen Aufwendungen für Pflegeeinrichtungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag vom 13.11.2020 mit Änderung vom 08.07.2022
(Kostenerstattungs-Festlegungen TestV)

Stand: 21. Juli 2022

Fragen und Antworten zur Umsetzung der Kostenerstattungs-Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 7 Absatz 2 TestV zum Ausgleich der durch die Coronavirus-Testverordnung anfallenden außerordentlichen Aufwendungen für Pflegeeinrichtungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag 

Erstellt vom GKV-Spitzenverband mit Hinweisen des Bundesministeriums für Gesundheit 

Stand: 21. Juli 2022

Fragen und Antworten zur Umsetzung der Kostenerstattungs-Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 7 Absatz 2 TestV zum Ausgleich der durch die Coronavirus-Testverordnung anfallenden außerordentlichen Aufwendungen für Pflegeeinrichtungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag 

Erstellt vom GKV-Spitzenverband mit Hinweisen des Bundesministeriums für Gesundheit 

Stand: 25. Mai 2021

Geltendmachung der durch die Coronavirus-Testverordnung anfallenden außerordentlichen Aufwendungen für Pflegeeinrichtungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 7 Abs. 2 TestV

gültig ab dem 01. Juli 2022

Stand: 21. Juli 2022

Geltendmachung der durch die Coronavirus-Testverordnung anfallenden außerordentlichen Aufwendungen für Pflegeeinrichtungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 7 Abs. 2 TestV

gültig ab dem 01. Juli 2022

Stand: 16. Dezember 2022

Geltendmachung der durch die Coronavirus-Testverordnung anfallenden außerordentlichen Aufwendungen für Pflegeeinrichtungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 7 Abs. 2 TestV

bis 30. Juni 2021

Geltendmachung der durch die Coronavirus-Testverordnung anfallenden außerordentlichen Aufwendungen für Pflegeeinrichtungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 7 Abs. 2 TestV

gültig ab dem 01. Juli 2021

Stand: 12. Januar 2022

Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 7 Absatz 2 TestV
zum Ausgleich der durch die Coronavirus-Testverordnung anfallenden außerordentlichen Aufwendungen für Pflegeeinrichtungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag vom 13.11.2020
(Kostenerstattungs-Festlegungen TestV)

Stand: 16. November 2020

Ausfüllanleitung zum Antragsformular der Kostenerstattungs-Festlegungen TestV des GKV-Spitzenverbandes nach § 7 Absatz 2 TestV vom 13.11.2020

Stand: 17. November 2020

Geltendmachung der durch die Coronavirus-Testverordnung anfallenden außerordentlichen Aufwendungen für Pflegeeinrichtungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 7 Abs. 2 TestV

Stand: 23. November 2020

 
 
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