• Slide - Download

anerkannte Beratungsstellen gemäß § 37 Abs. 7 SGB XI

 

Vergütungen | anerkannte Beratungsstellen gemäß § 37 Abs. 7 SGB XI

Die Pflegekassen veröffentlichen jährlich die Vergütungen für die Durchführung von Beratungseinsätzen gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI durch anerkannte Beratungsstellen gemäß § 37 Abs. 7 SGB XI


2025

Bayern ? € je angefangene 5 Minuten / max. 75 Minuten
Bremen ? €  
Hamburg ? €  
Niedersachsen ? €  
Nordrhein-Westfalen 77,50 €  
Schleswig-Holstein ? €  

 


2024

Bayern 4,87 € je angefangene 5 Minuten / max. 75 Minuten
Bremen 66,00 €  
Hamburg 66,60 €  
Niedersachsen 65,52 €  
Nordrhein-Westfalen 74,87 €  
Schleswig-Holstein 68,69 €  

 


2023

Bayern 4,67 € je angefangene 5 Minuten / max. 75 Minuten
Bremen 60,00 €  
Niedersachsen 56,80 € zzgl. Wegepauschale 4,78 € bzw. bei mehreren Personen in einem Haushalt 2,39 € je Person 
Nordrhein-Westfalen 70,12 €  
Schleswig-Holstein 67,55 €  

 

Den Antrag auf Anerkennung als Beratungsstelle gem. § 37 Abs.7 SGB XI (Strukturerhebungsbogen) reichen Sie bei der regional für Sie zuständigen Pflegekasse ein, die Zuständigkeiten finden Sie unter: 

https://dbfk-unternehmer.de/download/sgb-xi/arbeitsteilung-der-landesverbaende-der-pflegekassen

 
 
www.dbfk-unternehmer.de verwendet Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.