Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI (Qualitätsprüfungs-Richtlinien – QPR) vom 18. Dezember 2019
Gültig ab 01. Januar 2021
Teil 1 - ambulante Pflege
Prüfanleitung zum Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 114 ff. SGB XI in der ambulanten Pflege
Gültig ab 01. Januar 2021
Struktur und Inhalte des Prüfberichtes für die ambulante Pflege
Gültig ab 01. Januar 2021
Teil 2 - stationäre Pflege
Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 114 ff. SGB XI in der stationären Pflege
Gültig ab 01. Januar 2018
Prüfanleitung zum Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 114 ff. SGB XI in der stationären Pflege
Gültig ab 01. Januar 2018
Struktur und Inhalte des Prüfberichtes für die stationäre Pflege
Gültig ab 01. Januar 2018
Tagespflege
Die Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die Tagespflege treten zeitgleich mit der Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die Tagespflege am 1. Januar 2022 in Kraft. Bis dahin werden Einrichtungen der Tagespflege auf der Basis der "Qualitätsprüfungs-Richtlinien Teil 2: stationäre Pflege" geprüft. Die darin enthaltenen Prüfkriterien, die für die Tagespflege nicht zutreffen, werden nicht geprüft.
gültig ab 01. Januar 2022
gültig ab 01. Januar 2022
Die "Ergänzenden Erläuterungen" richten sich an Prüfer der MDK und des PKV- Prüfdienstes, die Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff. SGB XI durchführen. Sie wurden mit dem Projektbüro Ein-STEP abgestimmt. Nach Durchführung der Multiplikatoren-Seminare wurde mit dem Projektbüro ein Klärungsprozess zu zentralen Fragen der "Ergänzenden Erläuterungen" weitergeführt. Aufgrund aktueller Rückmeldungen im Rahmen der Implementierung wurde die vorliegende Version 3.1 mit Stand 14.06.2016 erstellt.