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Kostenerstattungs-Festlegungen TestV

Archiv (13)

Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 7 Absatz 2 TestV
zum Ausgleich der durch die Coronavirus-Testverordnung anfallenden außerordentlichen Aufwendungen für Pflegeeinrichtungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag vom 13.11.2020 mit Änderung vom 05.12.2022
(Kostenerstattungs-Festlegungen TestV)

Stand: 22.12.2022

Fragen und Antworten zur Umsetzung der Kostenerstattungs-Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 7 Absatz 2 TestV zum Ausgleich der durch die Coronavirus-Testverordnung anfallenden außerordentlichen Aufwendungen für Pflegeeinrichtungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag 

Erstellt vom GKV-Spitzenverband mit Hinweisen des Bundesministeriums für Gesundheit 

Stand: 16.12.2022

Geltendmachung der durch die Coronavirus-Testverordnung anfallenden außerordentlichen Aufwendungen für Pflegeeinrichtungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 7 Abs. 2 TestV

zwischen dem 01.12.2022 - 28.02.2023

Stand: 31. Januar 2023

Stand: 11. Dezember 2020

Stand: 11. Dezember 2020