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SGB V

Archiv (8)

Qualitätsprüfungs-Richtlinien häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege
Grundlagen der Qualitätsprüfungen nach § 275b SGB V

Diese Richtlinien wurden vom Medizinischen Dienst Bund unter fachlicher Beteiligung der Medizinischen Dienste und des Sozialmedizinischen Dienstes Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See erstellt und nach ordnungsgemäßer Durchführung des Beteiligungs- und Anhörungsverfahrens nach § 283 Absatz 2 Satz 2 SGB V, § 275b Absatz 1 Satz 5 SGB V und § 114a Absatz 7 SGB XI gemäß des § 283 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 SGB V am 08. Mai 2024 erlassen.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Richtlinien am 03. Juli 2024 genehmigt.

Datum des Inkrafttretens: 13. Juli 2024

 
 
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