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SGB XI

Archiv (12)

Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI (Qualitätsprüfungs-Richtlinien – QPR) vom 18. Dezember 2019 

Gültig ab 01. Januar 2021

Teil 1 - ambulante Pflege

Prüfanleitung zum Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 114 ff. SGB XI in der ambulanten Pflege

Gültig ab 01. Januar 2021

Struktur und Inhalte des Prüfberichtes für die ambulante Pflege

Gültig ab 01. Januar 2021

Teil 2 - stationäre Pflege

Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 114 ff. SGB XI in der stationären Pflege

Gültig ab 01. Januar 2018

Prüfanleitung zum Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 114 ff. SGB XI in der stationären Pflege

Gültig ab 01. Januar 2018

Struktur und Inhalte des Prüfberichtes für die stationäre Pflege

Gültig ab 01. Januar 2018

Tagespflege

Die Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die Tagespflege treten zeitgleich mit der Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die Tagespflege am 1. Januar 2022 in Kraft. Bis dahin werden Einrichtungen der Tagespflege auf der Basis der "Qualitätsprüfungs-Richtlinien Teil 2: stationäre Pflege" geprüft. Die darin enthaltenen Prüfkriterien, die für die Tagespflege nicht zutreffen, werden nicht geprüft. 

gültig ab 01. Januar 2022

gültig ab 01. Januar 2022

Die "Ergänzenden Erläuterungen" richten sich an Prüfer der MDK und des PKV- Prüfdienstes, die Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff. SGB XI durchführen. Sie wurden mit dem Projektbüro Ein-STEP abgestimmt. Nach Durchführung der Multiplikatoren-Seminare wurde mit dem Projektbüro ein Klärungsprozess zu zentralen Fragen der "Ergänzenden Erläuterungen" weitergeführt. Aufgrund aktueller Rückmeldungen im Rahmen der Implementierung wurde die vorliegende Version 3.1 mit Stand 14.06.2016 erstellt.

Stand: Juli 2020
 
 
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