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gültig bis 14.10.2016

Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI (Qualitätsprüfungs-Richtlinien – QPR) vom 6. September 2016

Die Regelungen der QPR mit Bezug zu gesetzlichen Änderungen ab 1. Januar 2016 treten zum 15. Oktober 2016 in Kraft (insbes. Abrechnungsprüfungen, Anlassprüfungen in ambulanten Pflegeeinrichtungen ohne Anmeldung, Wegfall der Möglichkeit zur Beantragung von Wiederholungsprüfungen durch Pflegeeinrichtungen, Wegfall gleichwertiger Prüfungen, Änderung bei Einwilligungserklärungen zur Inaugenscheinnahme). Die weiteren Regelungen treten zum 1. Januar 2017 in Kraft. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Richtlinien am 4. Oktober 2016 genehmigt.

Gültig bis 31. Dezember 2017

Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI (Qualitätsprüfungs-Richtlinien – QPR) vom 27. September 2017

Die Richtlinien über die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI (Qualitätsprüfungs-Richtlinien - QPR) wurden aufgrund der Regelungen des Dritten Pflegestärkungsgesetzes angepasst. Sie treten zum 1. Januar 2018 in Kraft.

Gültig ab 01. Januar 2018

Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 114 ff. SGB XI in der ambulanten Pflege

Gültig bis 31. Dezember 2017

Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 114 ff. SGB XI in der ambulanten Pflege

Gültig ab 01. Januar 2018

Prüfanleitung zum Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 114 ff. SGB XI in der ambulanten Pflege

Gültig bis 31. Dezember 2017

Prüfanleitung zum Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 114 ff. SGB XI in der ambulanten Pflege

Gültig ab 01. Januar 2018

Struktur und Inhalte des Prüfberichtes für die ambulante Pflege

Gültig bis 31. Dezember 2017

Struktur und Inhalte des Prüfberichtes für die ambulante Pflege

Gültig ab 01. Januar 2018

Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 114 ff. SGB XI in der stationären Pflege

Gültig bis 31. Dezember 2017

Prüfanleitung zum Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 114 ff. SGB XI in der stationären Pflege

Gültig bis 31. Dezember 2017

Struktur und Inhalte des Prüfberichtes für die stationäre Pflege

Gültig bis 31. Dezember 2017

 
 
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