Filter

BERLIN - Der GKV-Spitzenverband hat heute Fragen und Antworten (FAQ) zur Umsetzung der Ergänzungshilfen-Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 154 Abs. 3 Satz 1 SGB XI veröffentlicht - diese sind in unserem Downloadbereich verfügbar.

Beachten: Die Frist für die Anträge für die Ergänzungshilfen für die Monate Oktober 2022 bis Februar 2023 endet grundsätzlich am 22. März 2023.

 
 

BERLIN - Gemäß § 154 SGB XI erhalten zugelassene teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie Kurzzeitpflegeeinrichtungen die gestiegenen Gas-, Fernwärme- und Strompreise erstattet. Sie haben einen Anspruch auf die sogenannte Ergänzungshilfe für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 30.04.2024. Hierbei handelt es sich um die Erstattung der jeweils einrichtungsindividuellen Differenz zwischen der Höhe der monatlichen abschlägigen Brutto-Vorauszahlung des Referenzmonats März 2022 und der aktuellen monatlichen abschlägigen Brutto-Vorauszahlung aus Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Näheres hierzu regeln die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 154 Abs. 3 Satz 1 SGB XI zur Geltendmachung der jeweils einrichtungsindividuellen Ergänzungshilfen für leitungsgebundenes Erdgas, leitungsgebundene Fernwärme und leitungsgebundenen Strom i. S. d. § 154 Abs. 1 Satz 1 SGB XI (Ergänzungshilfen-Richtlinien). Die Richtlinien und das entsprechende Antragsformular sind in unserem Downloadbereich verfügbar.

 

BERLIN - Das Bundesministerium für Gesundheit hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Schreiben vom 22. Februar 2023 die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 84 Absatz 7 SGB XI zum Nachweisverfahren über die bei der Pflegevergütung zu Grunde gelegte Bezahlung von Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen (Nachweis-Richtlinien) vom 07. November 2022 genehmigt. Die Richtlinien sollten laut Gesetz bereits bis zum 01. Juli 2022 veröffentlicht werden.

Die Richtlinien regeln u.a., welche Unterlagen die Pflegekassen anfordern dürfen, um zu prüfen, ob die Entlohnung, die der aktuellen Vergütungsvereinbarung zugrunde liegt, eingehalten wird. Das Nachweisverlangen kann sich auf den laufenden und / oder auf den zuletzt vergangenen Vergütungszeitraum, längstens aber auf die vergangenen 24 abgeschlossenen Monate vor Zugang des Verlangens, beziehen (Nachweiszeitraum). Der Nachweiszeitraum kann frühestens am 01. September 2022 beginnen. 

Die genehmigten Richtlinien stehen unter www.dbfk-unternehmer.de/tariftreuerichtlinien zum Download zur Verfügung.

NORDWEST - Das DBfK-Poster zu den Expertenstandards in der Pflege wurde aktualisiert und steht ab sofort unter www.dbfk-unternehmer.de/poster zum Download zur Verfügung.

NORDWEST - Der DBfK Nordwest hat das Tool zur Tariftreue aktualisiert. Die aktuelle Version 2.01 berücksichtigt die aktuellen durchschnittlichen regionalen Entgelte sowie die Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge. Seit dem 01. Februar 2023 sind die neuen Werte des durchschnittlichen regionalen Entgelts, sofern sich die Pflegeeinrichtung für diese Tariftreuevariante entschieden hat, umzusetzen. Das aktuelle Tool steht Mitgliedseinrichtungen hier zum Download zur Verfügung.

BERLIN - Die aktuelle Veranstaltungsübersicht des DBfK für den Monat Oktober 2022 steht ab sofort hier zum Download bereit. Weitere Veranstaltungen finden Sie unter dem Menüpunkt Termine + Veranstaltungen oder auf den Bildungsseiten von www.dbfk.de.

BERLIN - Der GKV-Spitzenverband hat heute Fragen und Antworten (FAQ) zur Umsetzung der Pflegebonus-Festlegungen nach § 150a Abs. 7 SGB XI veröffentlicht, diese stehen unter www.dbfk-unternehmer.de/pflegebonus zum Download zur Verfügung.

HANNOVER - Der DBfK Nordwest sucht eine Berufspolitische Assistenz (m/w/d) (50%) zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die ausführliche Stellenausschreibung des DBfK Nordwest finden Sie im Bereich Karriere im DBfK.

BERLIN - Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder FAQ zur Energiepreispauschale (EPP) abgestimmt. Es werden Fragen beantwortet u.a. zur Anspruchsberechtigung, zur Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung, zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber, zum Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und zur Steuerpflicht. Hier geht es zu den FAQ.

BERLIN - Der GKV-Spitzenverband hat nach Zustimmung durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) heute die Pflegebonus-Festlegungen nach § 150a Abs. 7 SGB XI sowie die nachfolgenden Anlagen veröffentlicht:
- Geltendmachungsformulare für den Pflegebonus durch Pflegeeinrichtungen / Dienstleistungsunternehmen
- Information der Beschäftigten 
- Mitteilung über die Auszahlung des Pflegebonus durch Pflegeeinrichtungen / Dienstleistungsunternehmen
- Übersicht der zuständigen Pflegekassen für Pflegeeinrichtungen / Dienstleistungsunternehmen

Alle Unterlagen sind unter www.dbfk-unternehmer.de/pflegebonus abrufbar.

NORDWEST - Der DBfK Nordwest schreibt aktuell folgende Stellen aus:

  • Referent:in (m/w/d) für Pflegeunternehmen / ambulante Langzeitpflege (100%) - teilbar in 2 Stellen zu 50% - gemeinsam mit dem Bundesverband 
  • (Finanz-) Buchhalter:in (m/w/d) (75%) zum 01. September 2022
  • Mitarbeiter:in der Telefonzentrale (m/w/d) („Minijob“) zum 15. Juni 202

Die ausführlichen Stellenausschreibungen finden Sie unter www.dbfk-unternehmer.de/karriere (Bewerbungsfrist: 15. Mai 2022).

BERLIN - Die aktuelle Veranstaltungsübersicht des DBfK für den Monat April 2022 steht ab sofort hier zum Download bereit. Weitere Veranstaltungen finden Sie unter dem Menüpunkt Termine + Veranstaltungen oder auf den Bildungsseiten von www.dbfk.de.

NORDWEST / BERLIN - Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest und der DBfK Bundesverband suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine:n Referent:in (m/w/d) für Pflegeunternehmen / ambulante Langzeitpflege ( (100% - teilbar in 2 Stellen zu 50%).

Nähere Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie unter www.dbfk-unternehmer.de/karriere

BERLIN - Die aktuelle Veranstaltungsübersicht des DBfK für den Monat März 2022 steht ab sofort hier zum Download bereit. Weitere Veranstaltungen finden Sie unter dem Menüpunkt Termine + Veranstaltungen oder auf den Bildungsseiten von www.dbfk.de.

NORDWEST - Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) wurde die Verpflichtung zur ‚Tariftreue‘ von Pflegeeinrichtungen ab dem 01. September 2022 eingeführt.
Am 28. Januar 2022 wurden mit vier Monaten Verzögerung die Richtlinien GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung der Verpflichtung Löhne auf Tarifvertragsniveau zu bezahlen, bekannt gegeben. Die Richtlinien gelten für alle stationären, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen und Kurzzeitpflegeeinrichtungen, die bereits einen Versorgungsvertrag gem. § 72 SGB XI haben oder künftig beantragen wollen. Die Übersicht der regional üblichen Entgeltniveaus auf Grundlage der Richtlinien wurde am 07. Februar 2022 durch den GKV-Spitzenverband veröffentlicht.

Der DBfK informiert seine Mitgliedseinrichtungen regelmäßig über den jeweils aktuellen Informationsstand.

Alle Unterlagen zur Tariftreue finden Sie unter www.dbfk-unternehmer.de/tariftreuerichtlinien

www.dbfk-unternehmer.de verwendet Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.